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Arbeitsrecht, Rechtshilfe für Unternehmen, Datenschutzrecht, Covid-19

Arbeitsrecht, kurzfristige Rechtshilfe, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht von COVID-19, anhaltende Wirtschaftstätigkeit, Verbände, Beschlüsse, Vorschriften, Führungsaufträge, Transformationen und Verbindungen von Arbeitgebern, Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung im Unternehmen, Coronavirus – Unterstützung für Unternehmer (DSGVO).

Wir helfen Ihnen in Angelegenheiten im Bereich des Arbeitsrechts

Wir bereiten Arbeits- und Vergütungsvorschriften vor. Wir nehmen Bewertungen von Arbeitsverträgen, Vertrags- und Vertragsvereinbarungen, Führungsverträgen und Wettbewerbsabkommen vor. Wir erstellen die Kündigung von Arbeitsverträgen zur Änderung von Vereinbarungen, Abkommen über Beendigung des Arbeitsvertrags. Wir beraten Sie in Mitarbeiterfragen, die beim Umwandeln oder Kombinieren von Arbeitgebern und Übergängen des Arbeitsplatzes auftreten. Wir unterstützen Unternehmer in der Umstrukturierung bei Jubiläumsauszeichnungen und Abfindungen, sowie bei Rechtshilfe für Mitarbeiter.

 

Vertretung

Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gerichtlichen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, der Niederlassung, der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Abfindung, der Zahlung des Arbeitsentgelts.

Wir führen Schadensersatz- und Entschädigungsverfahren bei Mobbing und Diskriminierung.

Vorbereitung

Wir bereiten für Sie Arbeitsvorschriften, Vorschriften zur Vergütung, Arbeitsverträge, Vertragsverträge, Führungsverträge und Abschlussverträge, Beendigung von Arbeitsverträgen vor, sowie Änderungsverträge zur Änderung von Vereinbarungen zur Beendigung des Arbeitsvertrags.

Beratung

Wir beraten Sie bei Arbeitnehmerangelegenheiten, einschließlich derjenigen, die beim Umwandeln oder Kombinieren von Arbeitgebern und Übergängen des Arbeitsplatzes vorkommen.

Beispielfälle:

Beratung:

• Erstellung von Vergütungsregelungen für Drogerien mit Filialkette in Europa, hauptsächlich in Deutschland und Österreich

• Vorbereitung von Provisionsvergütungssystemen für Handelsvertreter eines Herstellers von Kinderspielzeug

• Laufende Beratung in Arbeitnehmerangelegenheiten für Mitarbeiter eines Drogeriemarktes in ganz Polen

• Laufende Beratung in Arbeitnehmerangelegenheiten für ein Unternehmen, das Geräte für Laboruntersuchungen vertreibt

Gerichtsangelegenheiten

• Gerichtsverfahren im Auftrag von Arbeitgebern u.a.

Wir führen laufende juristische Dienstleistungen aus

für Unternehmen, Genossenschaften und Entitäten, die in einer anderen Rechtsform durchgeführt wurden – zum Beispiel Wohnungsgemeinschaften. Je nach Art der Fälle unterstützen wir Ihre Zuständigkeit der gesamten Anwaltskanzlei in Fragen, deren einzelne innere Anwälte während deren täglicher Arbeit nicht lösen können.

In unserer Gruppe gibt es Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung in den internen juristischen Dienstleistungen von Unternehmen und Anwälte, die mit Ihnen als externe Anwälte zusammenarbeiten, in verschiedenen Fachgebieten – z.B. Unternehmensrecht, Genossenschaftsrecht, Urheberrecht, Schiedsverfahren, Vertragsrecht, internationaler Wirtschaftsverkehr.

Wir machen Ihr Unternehmen DSGVO konform

Die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen im DSGVO umfassen folgende Schritte:

Schritt I. Identifizierung der gesetzlichen Anforderungen aus der DSGVO in einem Umfang, der den Prozessen und dem Umfang der Unternehmenstätigkeit angemessen ist.

Schritt II. Bewertung der aktuellen Lösungen, die im Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung der DSGVO verwendet werden, und Ermittlung des Bedarfs, der den Prozessen und dem Umfang der Audit-Checkliste des Unternehmens angemessen ist.

Die Prüfung des Unternehmens in Bezug auf die Einhaltung der DSGVO umfasst:

Phase 1. Bewertung der Dokumentation mit gesetzlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung, Überprüfung von Klauseln, Zustimmungen, Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Phase 2. Bewertung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen der DSGVO im Betrieb des Unternehmens.

Phase 3. Vorbereitung eines Prüfberichts mit Informationen über:

Die Notwendigkeit, eine Zustimmung zur Datenverarbeitung zu erhalten;

Nichteinhaltung der Datenschutz-Grundverordnung in der Dokumentation; Aufbau eines Registers von Verstößen;

Nichteinhaltung der Datenschutz-Grundverordnung im Betrieb; Aufbau eines Registers von Verstößen;

Das Potenzial, die Aufzeichnung von Aktivitäten zu verbessern, die die Systemleistung verbessern können.

Schritt III. Durchführung von Umsetzungs- und Anpassungstätigkeiten im Unternehmen im Sinne der DSGVO, um das Risiko negativer Auswirkungen der Aufsichtsaufsicht zu reduzieren.

Durchführung von Schulungen eines Mitarbeiterteams im Hinblick auf neue Pflichten gemäß der DSGVO.

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