AUSGEWÄHLTE RECHTSFÄLLE
10.12.2021
AUSGEWÄHLTE RECHTSFÄLLE
Bauinvestition, Entlohnung: subjektive und objektive Vertragsauslegung
Urteil der Zivilkammer des Obersten Gerichts
vom 15. Dezember 2006
AZ: III CSK 349/2006
Subjektive und objektive Vertragsauslegung
1. Vordergründig ist im Falle von Verträgen die Untersuchung des übereinstimmenden Parteiwillens sowie des Vertragszwecks, nachrangig ist dabei auf den Vertragswortlauf zurückzugreifen. Folglich haben die Vertragsparteien zu beachten, dass im Streitfall nicht nur auf den Wortlauf der Vertragsvorschriften abgestellt wird.
2. Zur Bestimmung des Inhaltes des Vorvertrages soll zunächst die subjektive Auslegung vorgenommen werden, sollte sich diese jedoch als ergebnislos erweisen, ist auf die objektive Auslegung zurückzugreifen, indem die Willenserklärung mit Rücksicht auf die Umstände, in denen sie abgegeben worden sind, sowie die Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens und seine festgelegten Bräuche gedeutet werden.
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