AUSGEWÄHLTE RECHTSFÄLLE
10.12.2021
AUSGEWÄHLTE RECHTSFÄLLE
Haftung der Konsortialbank
Urteil des Schiedsgerichtes bei der Landeswirtschaftskammer in Warschau
vom 20. Februar 2002
AZ: SAK 149/2001
Haftung der Konsortialbank
Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Eintragung von Aktien durch Aufnahme dieser auf das Wertpapierkonto obliegt dem Aktienemittenten. Die Konsortialbank haftet nicht für die durch die Nichteinhaltung der Frist zur Eintragung der Aktien ins Aktienregister mangelnde Durchführung des Verkaufs der ihr übergebenden Aktien der ersten Emission.
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