Nachricht
26.11.2025
Nachricht
Ärztliche Untersuchungen, Arbeitssicherheitsschulung und Personalunterlagen – was Sie wissen sollten
I. Bevor Sie mit der Arbeit beginnen: Warum ärztliche Untersuchungen wichtig sind
Bevor ein Mitarbeiter seine Arbeit aufnimmt – sei es im Büro oder in der Produktionshalle – muss er eine vorgehende ärztliche Untersuchung absolvieren. Der Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter nicht ohne ein aktuelles ärztliches Attest, das bestätigt, dass keine gesundheitlichen Einwände gegen die Ausübung der Tätigkeit bestehen, zur Arbeit zulassen.
- Vorerstuntersuchung – obligatorisch vor dem ersten Arbeitstag.
- Regelmäßige Untersuchungen – alle 1 bis 5 Jahre, abhängig von den Arbeitsbedingungen.
- Kontrolluntersuchungen – nach einer krankheitsbedingten Abwesenheit von mehr als 30 Tagen oder bei einem Wechsel zu einer belastenderen Position.
- Sanitär-epidemiologische Untersuchungen – für Personen, die Arbeiten ausführen, bei denen das Risiko besteht, Infektionen oder ansteckende Krankheiten auf andere zu übertragen.
Warum ist das wichtig?
- Beurteilung der Arbeitsfähigkeit: Überprüfung, ob die Person ihre Aufgaben an der jeweiligen Stelle ohne Risiko für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer ausführen kann.
- Unfallprävention: Feststellung, ob der Mitarbeiter in der Lage ist, mit potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz umzugehen, wie z. B. Lärm, chemische Substanzen oder körperliche Arbeit.
- Erkennung von Gegenanzeigen: Identifizierung von Erkrankungen, die die Ausführung der Arbeit verhindern oder eine Anpassung des Arbeitsplatzes erfordern könnten (z. B. Änderung des Aufgabenbereichs, Anpassung des Arbeitsplatzes).
II. Bewusst arbeiten heißt sicher arbeiten – die Rolle der Arbeitssicherheitsschulung
Der Arbeitgeber ist in erster Linie für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich, aber auch die Mitarbeiter dürfen in dieser Hinsicht nicht vernachlässigt werden. Daher muss der Arbeitgeber nicht nur sichere Arbeitsbedingungen schaffen, sondern auch die Mitarbeiter schulen und ihnen Anweisungen für sicheres Verhaltengeben.
Welche Arten von Schulungen gibt es?
- Eingangsschulung – wird durchgeführt, bevor der Mitarbeiter zur Arbeit zugelassen wird. Sie umfasst:
- Allgemeine Unterweisung, die den Mitarbeiter mit den Arbeitsschutzvorschriften im Arbeitsgesetzbuch, der Betriebsordnung sowie den Grundsätzen der Ersten Hilfe vertraut macht.
- Arbeitsplatzbezogene Unterweisung, die den Mitarbeiter mit den Risiken und den sicheren Arbeitsmethoden an seinem konkreten Arbeitsplatz vertraut macht.
- Periodische Schulungen – werden während der gesamten Beschäftigungsdauer wiederholt. Ziel ist es, das Wissen im Bereich Arbeitsschutz aufzufrischen und zu festigen sowie die Teilnehmer über neue technische und organisatorische Lösungen in diesem Bereich zu informieren. Die Häufigkeit dieser Schulungen hängt von Art und Bedingungen der ausgeübten Arbeit ab.
Die periodische Schulung muss durchgeführt werden[1]:
- Mindestens einmal pro Jahr – für Mitarbeiter in Positionen mit besonders gefährlichen Tätigkeiten.
- Alle 3 Jahre – für Mitarbeiter in handwerklichen/arbeitsintensiven Positionen.
- Alle 5 Jahre – für Arbeitgeber und andere Personen, die Mitarbeiter führen, insbesondere für Abteilungsleiter, Meister und Vorarbeiter; für Mitarbeiter in ingenieur- und technisch orientierten Positionen, einschließlich Konstrukteuren, Maschinenbauern und Entwicklern technischer Geräte, Technologen und Produktionsplaner; für Mitarbeiter der Arbeitssicherheitsdienste und Personen, die Aufgaben dieser Dienste ausführen; für Mitarbeiter, deren Tätigkeit mit gesundheitsschädlichen, belastenden oder gefährlichen Faktoren verbunden ist; sowie für Mitarbeiter, deren Arbeit Verantwortung im Bereich Arbeitsschutz beinhaltet.
- Alle 6 Jahre – für Mitarbeiter in administrativen und Büropositionen.
III. Dokumentation: Der Schlüssel zu Ordnung und rechtlichem Schutz
Zusätzlich zu den Personalakten muss der Arbeitgeber für jeden Mitarbeiter separate Unterlagen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis führen:
- Arbeitszeiterfassungsunterlagen, u. Arbeitszeitaufzeichnungen, Anträge des Mitarbeiters auf Freistellung zur Erledigung persönlicher Angelegenheiten sowie Dokumente über individuelle Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung.
- Unterlagen im Zusammenhang mit der Beantragung und Inanspruchnahme von Erholungsurlaub.
- Lohnabrechnungenfür die geleistete Arbeit und andere mit der Arbeit verbundene Leistungen sowie Anträge des Mitarbeiters auf Barzahlung des Lohns.
- Dokumentation über die Ausgabe von Arbeitskleidung, Arbeitsschuhen und persönlicher Schutzausrüstung (PSA)sowie Unterlagen zur Auszahlung von Geldersatzleistungen für die Nutzung, Reinigung und Instandhaltung eigener Kleidung und Schuhe.
Die Unterlagen müssen mindestens 10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden (Art. 94, Punkt 9b des Arbeitsgesetzbuches). Die Aufbewahrung muss Vertraulichkeit, Integrität, Vollständigkeit und Verfügbarkeit sicherstellen und vor Beschädigung oder Zerstörung schützen.
Sowohl aktuelle als auch ehemalige Mitarbeiter können beim Arbeitgeber die Herausgabe einer Kopie aller oder einzelner Teile ihrer Personalunterlagen beantragen.
Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Eine Kopie der angeforderten Unterlagen muss spätestens 30 Tage nach Eingang des Antrags bereitgestellt werden.
Was jeder Arbeitgeber wissen sollte
- Vorerstuntersuchungen und Eingangsschulung im Arbeitsschutz (OHS) – müssen vor Arbeitsbeginn durchgeführt werden.
- Ärztliche Untersuchungen – werden regelmäßig durchgeführt.
- OHS-Schulungen – jährlich oder alle 3, 5 bzw. 6 Jahre, abhängig von der ausgeübten Tätigkeit.
- Dokumentation – muss 10 Jahre aufbewahrt werden.
- Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter – können die Herausgabe einer Kopie ihrer Personalunterlagen beantragen.
Zusammenfassung: Die angemessene Vorbereitung eines Mitarbeiters auf seine Aufgaben umfasst sowohl die Eingangsuntersuchung, die OHS-Schulung als auch die von Anfang an ordnungsgemäße Führung der Personalunterlagen. Jedes dieser Elemente spielt eine wichtige Rolle: Ärztliche Untersuchungen ermöglichen die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit, Schulungen unterstützen die sichere Ausführung der Aufgaben, und die Dokumentation gewährleistet formale Ordnung und rechtlichen Schutz für beide Parteien.
[1] Biznes.gov.pl, https://www.biznes.gov.pl/pl/portal/00184, Szkolenia BHP
Swietłana Gliwińska / Глівінській С.Й.
Ukrainische Rechtsanwältin mit Zulassung in Polen, Advokat
Kontaktieren Sie uns
Sie benötigen rechtlichen Beistand - rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Firmen Daten
MIKULSKI & WSPÓLNICY Sp.k."WILLA ANIELA"
ul. Kielecka 19
31-523 Kraków
