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29.04.2026
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Kündigungsschutz – Anfechtung der Beendigung eines Arbeitsvertrags
In letzter Zeit wird viel über Unternehmer gesprochen – als diejenigen, die mit eigener Kraft eine bessere Zukunft schaffen. Das ist zweifellos richtig: Die Gesellschaft braucht Menschen, die Arbeit organisieren. Doch Unternehmer allein reichen nicht aus. Damit sich die polnische Wirtschaft weiterhin so dynamisch entwickeln kann, braucht sie auch – und vielleicht vor allem – Arbeitnehmer.
Um Gewinne zu erzielen und ihr Unternehmen weiterzuentwickeln, benötigen Unternehmer im Idealfall engagierte und loyale Mitarbeiter.
Der gewünschte Zustand ist klar: Der Arbeitgeber behandelt den Arbeitnehmer fair und zahlt eine angemessene Vergütung, während der Arbeitnehmer dies mit Engagement und Rücksicht auf die Bedürfnisse des Arbeitgebers erwidert.
Die Realität sieht jedoch oft anders aus – deshalb ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen.
Im weiteren Verlauf dieses Artikels werden wir:
- die Situation eines gekündigten Arbeitnehmers näher betrachten,
- seine Handlungsmöglichkeiten erläutern,
- die grundlegenden Regelungen zur Beendigung eines Arbeitsvertrags analysieren.
I. Wie kann ein Arbeitsvertrag beendet werden?
Ein Arbeitsvertrag kann beendet werden durch:
- einvernehmliche Auflösung,
- Kündigung mit Frist durch eine Partei,
- Kündigung ohne Frist durch eine Partei,
- Zeitablauf bei befristeten Verträgen.
Einvernehmliche Auflösung
- setzt die Zustimmung beider Parteien voraus;
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer wollen gemeinsam das Arbeitsverhältnis beenden;
- aus Beweisgründen empfiehlt sich die Schrift- oder zumindest Dokumentenform (z. B. E-Mail, SMS).
Kündigung mit Frist
- einseitige Willenserklärung genügt;
- sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können kündigen;
- grundsätzlich schriftlich zu erklären;
- Formmangel macht die Kündigung nicht automatisch unwirksam;
- kann jedoch Grundlage für Ansprüche (Wiedereinstellung oder Schadensersatz) sein – diese müssen gerichtlich geltend gemacht werden.
Kündigung ohne Frist (fristlose Kündigung)
- ebenfalls einseitige Willenserklärung;
- möglich durch beide Parteien;
- sollte schriftlich erfolgen;
- Formmangel führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit, kann aber Ansprüche begründen;
Zusätzlich gilt:
- ein Kündigungsgrund muss angegeben werden (auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer);
- Kündigung kann mit oder ohne Verschulden des Arbeitnehmers erfolgen;
Beispiele für Kündigung durch den Arbeitnehmer:
- schwere Pflichtverletzung des Arbeitgebers;
- gesundheitliche Gründe bei fehlender Versetzung trotz ärztlicher Empfehlung.
Ablauf der Vertragsdauer
- automatische Beendigung mit Ablauf der vereinbarten Zeit;
- keine zusätzlichen Erklärungen erforderlich.
II. Ich wurde gekündigt – worauf sollte ich achten?
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber unterliegt bestimmten gesetzlichen Anforderungen, die je nach Kündigungsart variieren.
1. Fristen und formelle Anforderungen
a) Kündigung mit Frist
Die Kündigungsfrist hängt vom Vertragstyp und der Betriebszugehörigkeit ab.
Probezeit:
- bis 2 Wochen → 3 Arbeitstage
- über 2 Wochen → 1 Woche
- 3 Monate → 2 Wochen
Befristete und unbefristete Verträge:
- unter 6 Monate → 2 Wochen
- 6 Monate bis unter 3 Jahre → 1 Monat
- ab 3 Jahre → 3 Monate
Zusätzlich:
- die Kündigung muss begründet werden;
- sie muss einen Hinweis auf das Klagerecht enthalten
b) Kündigung ohne Frist
- durch beide Parteien möglich;
- mit oder ohne Verschulden des Arbeitnehmers;
- Begründung erforderlich;
- Hinweis auf das Klagerecht notwendig;
Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Verschuldens:
- schwere Pflichtverletzung;
- Straftat während des Arbeitsverhältnisses;
- schuldhafter Verlust notwendiger Qualifikationen.
Ohne Verschulden des Arbeitnehmers:
- längere Krankheit (nach bestimmten Fristen);
- sonstige gerechtfertigte Abwesenheit über einen Monat hinaus.
Zusätzlich gelten:
- gesetzliche Fristen für die Kündigung nach Kenntniserlangung;
- Pflicht zur Anhörung der Gewerkschaft (falls vorhanden).
2. Frist zur Anfechtung der Kündigung
A. 21-Tage-Frist
Die Klage gegen die Kündigung muss innerhalb von 21 Tagen ab Zugang erhoben werden.
- es handelt sich um eine materielle Ausschlussfrist;
- bei Versäumnis erlischt der Anspruch endgültig;
- keine Wiederherstellung nach allgemeinen zivilprozessualen Regeln.
B. 7-Tage-Frist zur Wiedereinsetzung
Falls die 21 Tage verstrichen sind:
- Antrag auf Wiedereinsetzung möglich;
- Frist: 7 Tage ab Wegfall des Hindernisses;
- gleichzeitig muss die Klage eingereicht werden;
Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss das Gericht die Frist wiederherstellen.
Fazit
Auch wenn eine Kündigung bereits ausgesprochen wurde, ist die Situation nicht aussichtslos.
Entscheidend ist:
- schnelles Handeln,
- Prüfung der formellen und materiellen Voraussetzungen der Kündigung,
- konsequente Wahrnehmung der eigenen Rechte.
Im nächsten Teil wird näher darauf eingegangen, welche Anforderungen an die Begründung einer Kündigung gestellt werden und wie man sich effektiv gegen eine unwirksame Kündigung verteidigen kann.
Maciej Nycz
Rechtsanwalt
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