Handelsgesetzbuch für Gesellschaften

29.04.2026

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Anfechtung der Kündigung eines Arbeitsvertrags – Teil III

In diesem Artikel werden wir:

  • darstellen, welche Ansprüche Arbeitnehmer bei einer fehlerhaften Kündigung haben,
  • erläutern, wie deren Höhe nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichts bestimmt wird,
  • sowie auf Fragen des Beweisverfahrens eingehen und aufzeigen, was bei der Durchsetzung von Ansprüchen hilfreich ist.

 

1. Welche Ansprüche stehen mir nach einer rechtswidrigen Kündigung zu?

 

Ist die Kündigung eines Arbeitsvertrags (befristet oder unbefristet) ungerechtfertigt oder rechtswidrig, hat der Arbeitnehmer die Wahl zwischen zwei Ansprüchen:

  • Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung
    (bzw. – wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist – Wiedereinstellung zu den bisherigen Bedingungen),

oder

  • Zahlung einer Entschädigung.

Auch wenn das Gericht die Kündigung als fehlerhaft einstuft, muss es nicht zwingend die Wiedereinstellung anordnen.

Ist diese unzumutbar oder nicht zweckmäßig (z. B. wegen eines tiefgreifenden Konflikts oder eines baldigen Vertragsendes), ist das Gericht verpflichtet, eine Entschädigung zuzusprechen.

 

2. Was gilt für die Zeit ohne Beschäftigung bei Wiedereinstellung?

 

Die Wiedereinstellung wirkt ex nunc (also für die Zukunft). Das bedeutet:
Mit dem Urteil entsteht ein neues Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen.

Ein Arbeitnehmer, der:

  • wieder eingestellt wird und
  • die Arbeit tatsächlich wieder aufnimmt,

hat Anspruch auf Vergütung für die Zeit ohne Beschäftigung.

Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichts:

  • umfasst dieser Zeitraum die Zeit, in der der Arbeitnehmer beim früheren Arbeitgeber nicht gearbeitet hat;
  • Einkünfte aus einem anderen Arbeitsverhältnis mindern diesen Anspruch nicht.

Wichtig:

  • Die Vergütung wird nur gewährt, wenn sie ausdrücklich eingeklagt wird.
  • Der Zeitraum zählt zur Betriebszugehörigkeit.

 

3. Höhe der Vergütung für die Zeit ohne Arbeit

 

Die Vergütung ist grundsätzlich begrenzt auf:

  • maximal 2 Monatsgehälter,

bzw.:

  • bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten → maximal 1 Monatsgehalt.

Ausnahmen (volle Vergütung für die gesamte Zeit):

  • Arbeitnehmer im Vorruhestandsalter,
  • schwangere Arbeitnehmerinnen,
  • Arbeitnehmer während des Mutterschutzes oder Mutterschaftsurlaubs,
  • Fälle mit besonderem Kündigungsschutz.

 

4. Wie hoch ist die Entschädigung bei rechtswidriger Kündigung?

 

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Die Höhe der Entschädigung wird vom Gericht festgelegt.

Gesetzliche Grenzen:

  • mindestens: Vergütung für die Kündigungsfrist,
  • maximal: Vergütung für 3 Monate,
  • mindestens jedoch: 2 Wochen.

Die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich:

  • Einerseits wird betont, dass die Entschädigung keinen klassischen Schadensersatz darstellt (kein Nachweis eines konkreten Schadens erforderlich).
  • Andererseits wird die Höhe faktisch oft am entgangenen Einkommen orientiert.

 

Befristeter Arbeitsvertrag

Wenn:

  • der Vertrag bereits abgelaufen ist oder
  • eine Wiedereinstellung nicht sinnvoll ist,

erhält der Arbeitnehmer:

  • eine Entschädigung in Höhe der Vergütung bis zum Vertragsende,
  • jedoch maximal 3 Monatsgehälter.

Hier hat das Gericht keinen Ermessensspielraum – die Höhe ergibt sich direkt aus dem Gesetz.

 

5. Verfahren vor dem Arbeitsgericht

 

Arbeitsrechtliche Verfahren sind ein besonderes Verfahren innerhalb des Zivilprozesses.

Wichtige Besonderheiten:

  • Arbeitnehmer sind bei Klageerhebung von Gerichtskosten befreit;
  • Beweisregeln sind weniger streng als im allgemeinen Zivilverfahren;
  • insbesondere gelten Einschränkungen für Zeugen- und Parteivernehmung nicht;
  • das Gericht kann eine Parteivernehmung durchführen, wenn andere Beweise fehlen.

Diese Erleichterungen gelten zugunsten des Arbeitnehmers, um das strukturelle Ungleichgewicht zwischen den Parteien auszugleichen.

 

6. Wie bereite ich mich auf eine Kündigung vor?

 

Dokumentation ist entscheidend.

Wer Ansprüche geltend macht, muss deren Grundlage nachweisen können.

Auch wenn keine bestimmten Beweismittel vorgeschrieben sind, haben Dokumente meist die größte Beweiskraft.

Mögliche Beweismittel:

  • E-Mail-Korrespondenz mit Vorgesetzten oder Kollegen,
  • SMS-Nachrichten,
  • Nachrichten über interne Kommunikationssysteme (z. B. Slack, Teams),
  • Zeugenaussagen,
  • Fotos (z. B. von Arbeitsplänen).

Auch scheinbar unwichtige Informationen können entscheidend sein.

Ein professioneller Rechtsbeistand kann:

  • relevante Beweise auswählen,
  • rechtlich einordnen,
  • und daraus eine wirksame Klage entwickeln.

 

Fazit

Eine fehlerhafte Kündigung eröffnet dem Arbeitnehmer weitreichende Ansprüche – von Wiedereinstellung bis hin zu finanzieller Entschädigung.

Entscheidend für den Erfolg ist:

  • schnelles Handeln,
  • richtige Wahl des Anspruchs,
  • und eine gut vorbereitete Beweisführung.

Nur wer seine Rechte kennt und aktiv wahrnimmt, kann sie auch effektiv durchsetzen.

Marcin Antoni Chmiel
RECHTSBEISTAND

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