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26.06.2025
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David gegen Goliath, hat der Kampf einen Sinn?
Vertragsrücktritt, Vertragsstrafen, mangelhafte Dokumentation, Abrechnungen und Widerklage – Arroganz ist kein guter Berater!
Sollte man sich einem Riesen widersetzen, wenn der Riese der Autor des Vertrags ist und die Vertragsbedingungen diktiert?
Das Problem des vertraglichen Verhältnisses zwischen einem Riesen und einem kleinen Spezialisten ruft oft Emotionen hervor. So auch in diesem Fall, in dem es zu einem Streit zwischen einem großen Chemiekonzern und einem kleinen, aber hoch spezialisierten Auftragnehmer der vollständigen Anlage zur Abgasreinigung von flüchtigen organischen Verbindungen kam.
Gegenstand des Rechtsstreits ist die Frage, ob der Auftraggeber (der Chemiekonzern) wirksam vom Vertrag zurückgetreten ist und ob der Auftragnehmer (der kleine Spezialist) zur Zahlung der hohen Vertragsstrafen verpflichtet ist, die vom Auftraggeber gefordert werden, sowie ob die Art der Vertragserfüllung und deren Beendigung Einfluss auf die Abrechnung der Parteien hat. Anders ausgedrückt, hat David eine Chance im Kampf gegen Goliath?
- Was hat das Gericht festgestellt?
Das Bezirksgericht stellte fest, und das Berufungsgericht bestätigte dies, dass der direkte Grund für den Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber die Nichteinhaltung der Frist durch den Auftragnehmer für die Lieferung der vollständigen technischen Dokumentation für alle Fachbereiche sowie die fragmentarische Übergabe der Dokumentation in einer vertragswidrigen Weise war.
Jedoch, aus dem Gutachten des Sachverständigen hervorging, war die vom beklagten Auftragnehmer eingereichte Dokumentation ausreichend, um das Projekt umzusetzen!
Die Mängel der Dokumentation, auf die der Auftraggeber – der Konzern – sich berief, waren unerheblich und verhinderten nicht die Ausführung des Vertragsgegenstandes. Da jedoch eine obligatorische fachliche Begleitung durch den Auftragnehmer vorgesehen war, hätten diese Mängel mit Sicherheit während der Durchführung des Projekts beseitigt werden können.
- Was passiert als Nächstes?
Mittlerweile führten die hartnäckigen Ansprüche des Konzerns auf die Lieferung der „vollständigen“ Dokumentation durch den Auftragnehmer dazu, dass die Zusammenarbeit der Parteien bei der Ausführung des Vertrages / der Vereinbarung beendet wurde.
Die Gerichte bemerkten, dass, obwohl keine Grundlage für den Rücktritt des Klägers – des Auftraggebers – aufgrund des Verschuldens des Auftragnehmers bestand, unzweifelhaft ein solcher Rücktritt tatsächlich aufgrund der Einstellung der Vertragserfüllung durch beide Parteien erfolgte, was von ihnen nicht in Frage gestellt wurde (Artikel 60 KC).
Die Gerichte betonten, dass in dieser Situation der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nicht durch eine einvernehmliche Vereinbarung, sondern aufgrund der tatsächlichen Einstellung der Vertragserfüllung durch beide Parteien aufgelöst wurde.
Eine solche Vertragsauflösung erfolgte mit Wirkung ex nunc (für die Zukunft) und nicht ex tunc (rückwirkend), was bedeutet, dass dadurch die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus den vertraglichen Bestimmungen ergaben, nicht aufgehoben wurden ( die Begründung des Urteils des Obersten Gerichts vom 18. Oktober 2017, II CSK 237/17).
- Zeit für die Abrechnung mit Goliath
In einer solchen Situation bleibt der Vertrag weiterhin die vertragliche Grundlage für die Abrechnung zwischen den Parteien, basierend auf der Beurteilung des Verhaltens jeder der Vertragsparteien während der Ausführung des Vertrages.
Deshalb kann der von uns vertretene kleine Auftragnehmer auf die Abrechnung seiner Aufwendungen und Verluste rechnen, die er während der Ausführung des Vertrages auf sich genommen hat, während der Auftraggeber – der Riese – sein Recht auf die Forderung von Vertragsstrafen sowie die Möglichkeit, die Ausführung des Vertrages „zu den bisherigen Bedingungen“ zu „beenden“, verloren hat. Der kleine Auftragnehmer war mutig – er hatte eine Waffe, von der er Gebrauch machte, und erhob eine Widerklage, um sich die Abrechnung zu sichern!
Es reicht nicht aus, der Autor eines Vertrages zu sein, der „übermäßige Anforderungen “ stellt.
Eine trügerische Vorstellung von Stärke und unreflektierter Hartnäckigkeit, selbst bei einem Giganten, führen zu Verlusten.
Das hatte bereits der biblische König David erkannt.

Andrzej Mikulski
managing partner I attorney-at-law
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