AUSGEWÄHLTE RECHTSFÄLLE
09.12.2021
AUSGEWÄHLTE RECHTSFÄLLE
GESELLSCHAFTSRECHT, ANZAHL DER GESELLSCHAFTER
Einmanngesellschaft mit beschränkter Haftung
Beschluss der Zivilkammer des Obersten Gerichtes
vom 28. April 1997
AZ: II CKN 133/97
Der einzige Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann keine Einmanngesellschaft eines fremden Rechts, die über Eigenschaften einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Sinne der Vorschriften des Handelsrechts verfügt, sein.
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