AUSGEWÄHLTE RECHTSFÄLLE
10.12.2021
AUSGEWÄHLTE RECHTSFÄLLE
Inkasso/Forderungseintreibung, Zwangsvollstreckung
Geltendmachung von Ansprüchen auf Grundlage der Eintragung in den Rechnungsbüchern von Investitionsfonds
Urteil des Amtsgerichts für Warschau – Innenstadt in Warschau – I. Zivilabteilung
vom 30. März 2010
AZ: IC 352/10
Vermutungsumfang gem. Art. 244 § 1 des Polnischen Zivilgesetzbuches
Zweck der Führung von Rechnungsbüchern von Investitionsfonds (insb. Fonds, die Forderungsportfolios von Banken aufkaufen) ist einzig der Nachweis über ausgeführte Kauf- oder Verkaufsgeschäfte zu finanziellen Zwecken. (…) Allein der Fakt, dass die Forderung in das Rechnungsbuch des Investitionsfonds eingetragen wurde, ist nicht mit der rechtlichen Vermutung verbunden, dass diese Forderung besteht. Er zieht somit keinen Nutzen aus der sich aus Art. 244 § 1 ZBG ergebenden Vermutung. Denn es fehlt jegliche Kontrolle Rechtsmäßigkeit der Grundlagen, aufgrund derer die Eintragungen vorgenommen werden, abgesehen von der formellen Rechtsmäßigkeit. (…)
Zum Nachweis des Bestehens von Forderungen, für den Fall der Anfechtung deren Bestehens durch den Beschwerten, ist die Darlegung der entsprechenden Beweise durch den Fonds notwendig.
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