AUSGEWÄHLTE RECHTSFÄLLE
10.12.2021
AUSGEWÄHLTE RECHTSFÄLLE
Inkasso/Forderungseintreibung, Zwangsvollstreckung
Actio Pauliana, Erwerb durch eine dritte Person, Rechtssubjekte verbleiben in dauerhaften wirtschaftlichen Beziehungen, Wirkungslosigkeit folgender Verträge
Beschluss des Bezirksgerichts in Krakau – 2. Zivilabteilung für Rechtsmittel
vom 27. Mai 2010
AZ: II Ca 15/10
1. Die bestehenden Verbindungen zwischen dem ursprünglichen Erwerber des ewigen Nießbrauchsrechts sowie dem Veräußerer der Immobilie, die sich aus der Identität der Personen ergeben, die Teil der Organe der Gesellschaft werden, lassen die Annahme zu, dass zwischen Subjekten dauerhafte wirtschaftliche Beziehungen im Sinne von Art. 527 ZGB § 4 bestehen.
2. Gemäß Art. 527 § 1 und Art. 531 § 2 ZGB gibt Art. 531 § 2 ZGB dem Gläubiger die Möglichkeit, einen Anspruch dahin gehend zu richten, dass die Rechtsgeschäfte des Schuldners als unwirksam anerkannt werden, unmittelbar gegenüber dem Rechtsnachfolger, ohne Notwendigkeit, die zwischen den Personen bewirkten Handlungen anzufechten: die dritte Person- im Verständnis von Art. 527 § 1 ZGB – sowie deren Rechtsnachfolger, was dafür sorgt, dass haltlos durch den Kläger der Anspruch erhoben wurde, den Kaufvertrag über die Immobilie zwischen dem ursprünglichen Nießbrauchsberechtigten und der Beklagten als zweiten Erwerber, als unwirksam anzuerkennen.
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