GESCHEHEN
10.12.2021
GESCHEHEN
Präsentation im Generalkonsulat der Republik Österreich in Krakau
Frau Mag. Hermine Poppeller – Generalkonsulin der Republik Österreich für Südpolen und die Landesregierung der Steiermark haben am 31. Mai 2005 unsere Kanzlei und Kanzlei Dr. Andrzej Remin und Partner in Wien und Köln eingeladen, Vorträge über aktuelle rechtliche Fragen (insbesondere über die Investitionsbedingungen in Österreich durch die polnischen Unternehmer in Bezug auf die Anforderungen des internen österreichischen Rechts sowie über das Recht der Europäischen Gemeinschaft) in den Konsulaträumlichkeiten in Krakow zu halten. Die Vorträge haben ein großes Interesse der Zuhörer erweckt.
Geltendmachung von Forderungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Am 15. Mai 2005, auf die Einladung der Organisatoren der Bauausstellung in Krakow, hat Her Andrzej Mikulski die Probleme der Geltendmachung von Forderungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Bezug auf die Regulierungen der Verordnung des EG-Rates der EG Nr. 44/2001 vom 22. Dezember 2000 über die Jurisdiktion und Anerkennung von Gerichtsbeschlüssen und ihre Ausführung in Zivil- und Handelssachen sowie in Bezug auf den Inhalt der Verordnung Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und Rates vom 21. April 2004 über die Bestimmung eines europäischen Exekutionstitel für unstrittige Forderungen dargestellt. Herr Mateusz Hołysz hat Probleme erläutert, welche in den Relationen BAUINVESTOREN, AUFTRAGNEHMER, NACHAUFTRAGNEHMER im Bereich der Garantie und Geltendmachung der Bezahlung für die Ausführung von Bauverträgen in Verbindung mit der Einführung des Art. 647. 1 des Zivilgesetzbuches entstehen.
Frage nach mehr
Sie benötigen rechtlichen Beistand - rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Firmen Daten
MIKULSKI & WSPÓLNICY Sp.k."WILLA ANIELA"
ul. Kielecka 19
31-523 Kraków