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11.12.2024
Geschehen
Valorisationsklausel - richtige Formulierung einer Vertragsklausel entscheidet über den Erfolg in Gerichtsstreitigkeiten.
Die Unsicherheit der Marktlage führt zu einer immer häufigeren Anwendung von Valorisationsklauseln in Verträgen. Diese ermöglichen es, dass die von den Parteien vereinbarte Verrechnung widerstandsfähiger gegenüber negativen Auswirkungen wirtschaftlicher Veränderungen wird, was besonders bei langfristigen Verträgen von Bedeutung ist.
Valorisationsklausel und das Zivilrecht
Die Bestimmungen des Zivilrechts bieten den Parteien bei der Formulierung von Valorisationsklauseln großen Spielraum. Das bedeutet jedoch nicht, dass alles erlaubt ist. Wenn eine Valorisationsklausel falsch formuliert ist, beispielsweise einer Partei völlige Freiheit bei der Preisgestaltung gewährt oder unpräzise bleibt, kann sie für unwirksam erklärt werden. In diesem Fall gelten die Vergütung oder der Preis gemäß den ursprünglich vereinbarten Werten, was die Rückzahlung unrechtmäßig erhaltener Gelder zur Folge hat.
Worum handelte es sich in diesem Fall?
Mit Sicherheit war der Gerichtsvergleich ein Erfolg, durch den unser Mandant – ein Unternehmer – die Rückzahlung der an den Vertragspartner gezahlten Vergütung erhalten hat, weil die Vergütung sich auf einer fehlerhaften Vertragsklausel beruhte.
Streitgegendstand war, die vom Unternehmer gezahlte Vergütung für eine fortlaufende Leistung (Stromlieferung). Der Dienstleister hatte aufgrund der in den Allgemeinen Vertragsbedingungen enthaltenen Valorisationsklausel den Preis für die Stromliferung geändert und dem Unternehmer in den Folgemonaten neue Zalungsätze berechnet – da in den Allgemeinen Vertragsbedingungen befand sich eine Valorisationsklausel, die dem Vertragspartner unseres Mandanten das Recht zur einseitigen Preisfestlegung gewährte.
Diese Klausel war jedoch fehlerhaft formuliert, worauf wir in unseren rechtlichen Stellungnahmen hingewiesen haben. Unser Mandant, der sich in einer Zwangslage befand und die Dienstleistungen nicht unterbrechen konnte, hat jedoch nach den neuen Zahlungsätzen weitergezahlt, aber vor Bezahlung den ersten neuberechneten Zahlungsatz erklärte, dass er der Preisänderung nicht zustimme.
Da keine außergerichtliche Einigung mit dem Stromlieferant erreicht wurde, entschied sich unser Mandant, den Rechtsweg zu beschreiten.
Kann der Preis aufgrund der o.g. Valorisationsklausel einseitig festgelegt werden?
Die Preisfestlegung kann zwar von einer Vertragspartei vorgenommen werden, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Recht zur Preisänderung sollte einen Termin oder eine Bedingung enthalten, die eine Partei zu einer Preisänderung berechtigt, sowie objektive Kriterien zur Bestimmung der Preiserhöhung darstellt. Im Fall unseres Mandanten enthielt die Valorisationsklausel zwar Bedingungen für eine Preisaktualisierung, jedoch fehlte eine objektive Methode zur Festlegung des neuen Preises.
Vergleich – aber warum?
Nachdem der Dienstleister Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt und beide Parteien weitere Stellungnahmen ausgetauscht hatten, erhielt die Kanzlei vor dem ersten Verhandlungstermin ein Vergleichsangebot des Dienstleisters. Das Angebot betraf die Begleichung aller gegenseitigen Ansprüche aus der bisherigen Zusammenarbeit. Nach Abwägung unserer Stellungnahme, entschied sich der Mandant, das Angebot anzunehmen.
Durch den Vergleich vermied der Mandant einen jahrelangen Gerichtsstreit und erhielt über 90 % der ursprünglich geforderten Summe zurück.
Der Fall zeigt, dass Klauseln, die einseitige und nicht überprüfbare Preisfestlegungen ermöglichen, ohne eine objektive Methode zur künftigen Preisbestimmung zu beschreiben, eine Grundlage für eine erfolgreiche Anfechtung von Preisänderungen bieten. Dies kann hingegen zu Rückforderungsansprüchen führen.
Eine korrekt formulierte Valorisationsklausel bildet das Fundament für die Stabilität eines Vertrags in einem dynamisch verändernden wirtschaftlichen Umfeld, wie zum Bespiel zuletzt, bei der wiederkerenden Inflation in Europa.

Marcin Sarapata
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