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GESCHEHEN

29.11.2023

GESCHEHEN

Verjährung von Forderungen

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die meisten Forderungen in Polen in der Regel am Ende des Kalenderjahres, d.h. am 31. Dezember 2023, verjähren.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Forderungen zu prüfen und sie unverzüglich den zuständigen Behörden und vorzugsweise dem Gericht vorzulegen.

Nach dem 31. Dezember 2023 können verjährte Ansprüche nicht mehr wirksam geltend gemacht werden.

Frage nach mehr

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    Firmen Daten

    MIKULSKI & WSPÓLNICY Sp.k.
    "WILLA ANIELA"
    ul. Kielecka 19
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