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15.12.2025
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Wie man eine Erbschaft in Polen ablehnt – was Sie wissen müssen
Nach polnischem Recht kann ein Erbe:
- die Erbschaft unbeschränkt annehmen („einfache Annahme“),
- die Erbschaft mit Haftungsbeschränkung annehmen (mit dem „Vorteil des Inventars“),
- oder die Erbschaft ausschlagen.
Wenn du nichts unternimmst, erwirbst du die Erbschaft nach sechs Monaten ab dem Tag, an dem du von deiner Erbenstellung erfahren hast, automatisch mit Haftungsbeschränkung, d. h. deine Haftung für Nachlassverbindlichkeiten ist auf den Wert des Nachlasses begrenzt.
Das bedeutet: Möchtest du die Erbschaft unbeschränkt annehmen („rein“) oder ausschlagen, ist deine aktive Entscheidung und Handlung erforderlich.
Daher ist es entscheidend festzustellen, wann du vom Tod des Erblassers und davon, dass du erbst, erfahren hast. Sowohl das Gericht als auch der Notar werden dich nach diesem Datum fragen. Der Zeitpunkt des Todes selbst spielt hierbei keine wesentliche Rolle.
Wenn du dieses Datum kennst, weißt du, wie viel Zeit dir für die Entscheidung bleibt.
In dieser Zeit lohnt es sich zu prüfen, ob der Nachlass Schulden, Immobilien oder landwirtschaftliche Betriebe umfasst.
Wenn du beabsichtigst, die Erbschaft auszuschlagen, musst du in dieser Zeit alle Personenstandsurkunden der Personen sammeln, die die Verwandtschaftslinie zwischen dir und dem Erblasser bilden.
Beispiel:
Wenn du nach einer Tante erbst, die weder Ehemann noch Kinder noch lebende Eltern hatte, benötigst du – ausgehend von der Tante:
- ihre Sterbeurkunde,
- ihre Heiratsurkunde,
- ihre Geburtsurkunde,
- die Sterbeurkunden ihrer Eltern,
- die Heiratsurkunde ihrer Eltern,
- die Geburtsurkunde deines Elternteils, der Geschwisterkind der Tante war,
- die Heiratsurkunde dieses Elternteils,
- die Sterbeurkunde dieses Elternteils,
- deine eigene Geburtsurkunde und ggf. die Heiratsurkunde, wenn du bei der Eheschließung deinen Namen geändert hast.
Wichtig ist das Jahr 2015. Wenn ein Ereignis (Geburt, Eheschließung, Tod) vor 2015 stattfand und du nicht weißt, ob nach 2015 jemand eine Abschrift der entsprechenden Urkunde erhalten hat, musst du dich an das zuständige Standesamtwenden, das dieses Ereignis ursprünglich beurkundet hat.
Beispiel: Wenn deine Tante 1945 in Przemyśl geboren wurde, musst du den Antrag auf eine Abschrift ihrer Geburtsurkunde beim Standesamt in Przemyśl stellen.
Wo und wie man die Erklärung abgibt
Die Erklärung über die Ausschlagung der Erbschaft kannst du entweder bei einem beliebig gewählten Notar abgeben oder beim zuständigen Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers – durch Einreichung eines Antrags beim Gericht.
Die Einreichung eines Antrags beim Gericht mit einer notariell beglaubigten Unterschrift unter der Ausschlagungserklärung oder die Abgabe der Erklärung beim Notar bewirkt, dass die Ausschlagung im Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der notariellen Errichtung der Erklärung wirksam wird.
Wichtig! Wenn du die Erbschaft im Ausland ausschlägst (d. h. der Erblasser hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland), ist grundsätzlich die Zustellung (nicht das Absenden oder Erstellen!) des notariellen, konsularischen oder gerichtlichen Dokuments über die Ausschlagung an die zuständige ausländische Behörde maßgeblich.
Ein ausländisches Nachlassgericht benötigt in der Regel ein Dokument in der Landessprache. Daher musst du die Ausschlagungserklärung durch einen vereidigten Übersetzer in die Sprache des ausländischen Gerichts übersetzen lassen.
Wenn du im Ausland wohnst, kannst du die Erklärung wie folgt abgeben:
- vor einem polnischen Konsul– du bereitest die Erklärung selbst vor, vereinbarst anschließend einen Termin im Konsulat, der Konsul beglaubigt deine Unterschriften und du sendest das Dokument anschließend an das Nachlassgericht in Polen;
- nach den lokalen Vorschriften– z. B. in Ungarn, Deutschland oder Österreich kann die Erklärung vor einem beliebigen Notar abgegeben werden; hierbei werden sowohl die Unterlagen als auch die Erklärung auf Deutsch eingereicht, während das polnische Nachlassgericht ein Dokument in polnischer Sprache benötigt. Daher musst du die Ausschlagungserklärung durch einen vereidigten Übersetzer ins Polnische übersetzen lassen.
Wichtig! Wenn du die Ausschlagung im Ausland vornimmst, solltest du grundsätzlich vor dieser Handlung entweder internationale Personenstandsurkunden vom polnischen Standesamt (USC) oder vereidigte Übersetzungen der Personenstandsurkunden einholen.
Wichtig! Wenn der Erbe minderjährig oder entmündigt ist, geben die gesetzlichen Vertreter (z. B. die Eltern) die Erklärung ab; in manchen Fällen ist zusätzlich die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts – polnisch oder lokal – erforderlich.
Folgen und Konsequenzen
Die Ausschlagung der Erbschaft bedeutet den Verzicht auf sämtliche Vermögenswerte und sämtliche Nachlassverbindlichkeiten – du kannst also auch das Recht an einem Vermögensgegenstand verlieren.
Dies ist vor allem dann bedeutsam, wenn dir an einer bestimmten Immobilie gelegen ist oder wenn der Erblasser gemeinsam mit Familienmitgliedern, Nachbarn oder anderen Personen Miteigentümer einer Immobilie war.
Maciej Nycz
Rechtsanwalt
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