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Urteil des Bezirkgerichts in Krakau
vom 1. Dezember 2006
IX GC 175/06
Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs – Regalgebühren
Sog. Regalgebühren sind unlautere Wettbewerbshandlungen, da sie anderen Unternehmern den Zugang zum Markt durch die Erhebung anderer Gebühren für die Annahme der Ware zum Verkauf als der Handelsmarge erschweren.
Die allgemeine Praxis die Regalgebühren unter dem Deckmantel von „Nachlässen“ oder „Rabatten“ zu verbergen, führt nicht zur Wirksamkeit des Vorbehalts solcher Gebühren.