Erbrecht und Firmenübergaben
Erbrecht und Wiedererlangung von Immobilien
Wir sichern Ihnen rechtlichen Beistand in Situationen zu, wenn das Recht auf eine Erbschaft außerhalb Polens liegt, bzw. – was immer öfter vorkommt – in Polen und im Ausland.
In so einem Fall erfolgt der Nachweis eines Erbanspruches nach den Gesetzen jenes Staates, in dem der Erblasser verstarb oder in welchem er sein Vermögen hinterließ. Weitere Probleme ergeben sich für jene Personen, die infolge des Zweiten Weltkrieges zu Ausländern wurden, und ihr Vermögen auf dem Gebiet des heutigen Polens (bzw. den Grenzen von 1939) hinterließen.
Wir unterstützen Sie auch in Steuerangelegenheiten in Zusammenhang mit Erbsachen. So informieren wir, ob Steuern nur im Ausland, oder auch in Polen, bzw. in welcher Höhe, zu leisten sind. Wir führen zahlreiche Erbschaftsangelegenheiten mit Erblassern und Erben in Deutschland, Österreich, Spanien, Südafrika und den USA.
Firmenübergabe
Das sogenannte Nachfolgeverfahren, das ist die Übergabe einer Firma, erfordert Leistungen aus dem Gesellschafts-, Immobilien-, Erb-, Familien-, Urheber- und Arbeitsrecht, der Prozessordnung, Buchhaltung, Wirtschaft und – oftmals am wichtigsten – viel psychologisches Gespür.
Ausgewählte Beispiele für Firmenübergaben:
- Wertberechnung der Kapitalanteile seitens der Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft
- Kompetenz- und Verantwortungsaufteilung einer Kapitalgesellschaft infolge der Umwandlung in eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Privatrechtliche und steuerliche Verantwortung)
- Aufteilung unter Ehepartnern (Gesellschaftern) aus ihren Beziehungen in Personen- und Handelsgesellschaften, ihren Anteilen aus kommerziellen Immobilien (Erbnießbrauch – und Nutzung von Grund und Gebäuden) sowie Anteils- und Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern.
Frage nach mehr
Sie benötigen rechtlichen Beistand - rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Firmen Daten
MIKULSKI & WSPÓLNICY Sp.k."WILLA ANIELA"
ul. Kielecka 19
31-523 Kraków