Legalisierung des Aufenthalts und der Beschäftigung
von Ausländern in Polen
Wir bieten rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit der Legalisierung des Aufenthalts und der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Polen an.
In Polen dürfen Personen arbeiten, die:
- sich rechtmäßig in Polen aufhalten und
- über eine entsprechende Arbeitserlaubnis verfügen, die sich entweder aus einem Dokument oder einer bestimmten rechtlichen Situation ergibt.
Im Rahmen unserer rechtlichen Unterstützung bieten wir insbesondere:
- Erstellung eines Antrags auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (z. B. zum Zweck der Erwerbstätigkeit)
- Anwesenheit eines Rechtsanwalts bei der persönlichen Antragstellung durch den Ausländer in der Behörde
- rechtliche Unterstützung im Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis und einer Aufenthaltstitelkarte
- rechtliche Hilfe bei der Weiterleitung von Verfahren zur Aufenthaltslegalisierung von Ausländern zwischen polnischen Behörden.
- laufender Kontakt mit Behörden, Ergänzung erforderlicher Unterlagen
- Erstellung eines Antrags auf Arbeitserlaubnis
- rechtliche Unterstützung im Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis
- Erstellung und Registrierung von Erklärungen über die Arbeitsaufnahme durch Ausländer
- Meldung der Arbeitsaufnahme oder -nichtaufnahme
- Erstellung von Mitteilungen über die Beschäftigung ukrainischer Staatsbürger auf Grundlage des Gesetzes vom 12. März 2022 über Hilfe für ukrainische Bürger im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt auf dem Staatsgebiet der Ukraine (Sondergesetz)
- Laufende Beratung zu Themen der Ausländerbeschäftigung
- Meldung von Änderungen der Beschäftigungsbedingungen an die zuständigen Behörden
- Rechtsberatung zu geltenden und sich ändernden Vorschriften im Bereich der Ausländerbeschäftigung
- Änderung und Verlängerung ablaufender Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse
- Rechtliche Unterstützung bei Kontrollen durch den Grenzschutz
- Rechtliche Unterstützung bei Kontrollen durch die Staatliche Arbeitsinspektion
WICHTIG:
Während des Verfahrens zur Legalisierung des Aufenthalts ist ein legaler Aufenthalt und eine legale Beschäftigung in Polen möglich. Dabei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Antrag auf Erteilung einer befristeten, unbefristeten oder langfristigen Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger muss während eines rechtmäßigen Aufenthalts auf dem Gebiet Polens gestellt werden.
Wird diese Voraussetzung erfüllt, bringt der zuständige Mitarbeiter der Woiwodschaftsbehörde bei der Antragstellung einen speziellen Stempel im Pass an.
Der Aufenthalt in Polen ist für die gesamte Dauer des Legalisierungsverfahrens legal.
Der Stempel berechtigt zum Aufenthalt in Polen, ermöglicht jedoch nicht die freie Grenzüberschreitung oder die Reise in andere Schengen-Staaten.
Im Falle einer Ausreise aus Polen hängt die Wiedereinreise von der Erfüllung bestimmter Bedingungen ab, z. B. dem Besitz eines entsprechenden Visums.
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Firmen Daten
MIKULSKI & WSPÓLNICY Sp.k."WILLA ANIELA"
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