Das Team
Maciej Aureliusz Nycz
FÜRSPRECHER
- Anwalt, Mitglied der Krakauer Anwaltskammer
- Absolvent der Rechtswissenschaften (Alma Mater: Fakultät für Recht und Verwaltung der Jagiellonen-Universität in Krakau)hts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Jagiellonen-Universität
- Absolvent des American Law Program (School of American Law), durchgeführt von der Catholic University of America, Washington DC, USA, und der Fakultät für Recht und Verwaltung der Jagiellonen-Universität in Krakau
- Absolvent der Krakauer Frycz-Modrzewski-Akademie (Aufbaustudium – Wirtschaftsenglisch)
- Herausgeber der juristischen Fachzeitschrift Przegląd Prawniczy TBSP UJ
Er beschäftigt sich laufend mit Themen aus dem Rechtsgebiet:
- wirtschaftlich
- Handelsunternehmen
- unerlaubte Handlungen (Delikte)
- geistigen Eigentums
- persönliches Eigentum und Image
- Immobilie
- bürgerlich
- Strafe
- Straftaten.
Darüber hinaus befasst er sich regelmäßig mit Fragen des deutschen Rechts (Erbverfahren, Steuerverfahren, Vertriebs-/Agenturvertrag, Sozialversicherungsverfahren), des österreichischen Rechts (Erbverfahren, Sozialversicherungsverfahren), des US-amerikanischen Rechts (einschließlich Erbschaftsverfahren), des tschechischen und slowakischen Rechts.
Im Büro:
- unterstützt laufende Rechtsdienstleistungen für Unternehmen und Einrichtungen des dritten Sektors, spricht fließend Englisch und arbeitet operativ in Deutsch, Slowakisch und Ukrainisch
- berät wirtschaftsrechtliche Unternehmen bei ihrer aktuellen Geschäftstätigkeit
- berät bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen, Satzungen und Verordnungen
- erstellt Rechtsgutachten und Rechtsanalysen
- vertritt Mandanten in Fällen vor ordentlichen Gerichten, Gerichten und Verwaltungsbehörden
Erfahrung
Er hat einzelne Mandanten in Gerichts- und Verwaltungsangelegenheiten beraten, darunter:
- über die Annahme und Ausschlagung von Erbschaften, auch in Deutschland durch Personen aus Polen und Großbritannien, sowie über die Ausschlagung von Erbschaften zugunsten minderjähriger Kinder
- in Erbschaftsangelegenheiten vor polnischen, deutschen und österreichischen Behörden
- zur Bewährung der Erbschaft
- zur Pfändung von Grundstücken, zur Leibeigenschaft und zur Eigentums- und Besitzsicherung
- auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages
- zum Zusammenhang zwischen Baurecht und Zivilrecht (z. B. zur Zustimmung von Miteigentümern zur Überlassung eines Grundstücks für Bauzwecke)
- in Fragen der Gewährleistung eines verkauften Artikels, auch auf der Grundlage des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches und des Wiener Übereinkommens
- zur Verletzung von Persönlichkeits- und Eigentumsrechten im Internet
Er beriet Unternehmer in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Unternehmen und Einrichtungen des dritten Sektors, darunter:
- Registrierung nichtöffentlicher Bildungseinrichtungen, einschließlich nichtöffentlicher Kindergärten
- Gründung von Unternehmen in Polen für Ausländer
- Vorbereitung einer Beschwerde gegen die Verweigerung der Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln der Europäischen Union
- Haftung der Vorstandsmitglieder für die Verpflichtungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Partner von Handelsgesellschaften in Fragen des Vergleichs zwischen Partnern
- über die Aufhebung des Miteigentums infolge der Beendigung eines Lebenspartnerschaftsvertrages
- bei der Vermietung von Geschäftsräumen
Sprache (Kenntnisse): Englisch (fließend), Deutsch (fortgeschritten), Slowakisch, Ukrainisch (kommunikativ)
Der Autor, unter anderem die folgenden wissenschaftlichen Artikel:
- Die Entlastungsprämisse des Verschuldens Dritter im Bürgerlichen Gesetzbuch und das Konzept des anonymen Verschuldens – Palestra, Nr. 65;
- Geltendmachung eines Anspruchs aufgrund einer missbräuchlichen Klausel auf der Grundlage der Bestimmungen über unzulässige Leistungen – Opolskie Studia Administrcyjno-Prawne, Nr. 18;
- Analoge Anwendung des Verbots, Aktivitäten mit sich selbst auszuüben (Artikel 108 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) – Przegląd Praw Handlowego, Nr. 2020/5;
- Die Leitprinzipien der Verfassung der Republik Polen und der Status der Richter und Veränderungen im Nationalen Justizrat – Mitarbeit an der von den Studierenden herausgegebenen Monographie „Die Grundsätze des Systems in der Verfassung der Republik Polen“. 'Wissenschaftliche Vereinigung der Rechtsanwälte an der UMCS.