Webseite im Umbau

Das Team

Maciej Aureliusz Nycz

FÜRSPRECHER

  • Anwalt, Mitglied der Krakauer Anwaltskammer
  • Absolvent der Rechtswissenschaften (Alma Mater: Fakultät für Recht und Verwaltung der Jagiellonen-Universität in Krakau)hts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Jagiellonen-Universität
  • Absolvent des American Law Program (School of American Law), durchgeführt von der Catholic University of America, Washington DC, USA, und der Fakultät für Recht und Verwaltung der Jagiellonen-Universität in Krakau
  • Absolvent der Krakauer Frycz-Modrzewski-Akademie (Aufbaustudium – Wirtschaftsenglisch)
  • Herausgeber der juristischen Fachzeitschrift Przegląd Prawniczy TBSP UJ

Er beschäftigt sich laufend mit Themen aus dem Rechtsgebiet:

  • wirtschaftlich
  • Handelsunternehmen
  • unerlaubte Handlungen (Delikte)
  • geistigen Eigentums
  • persönliches Eigentum und Image
  • Immobilie
  • bürgerlich
  • Strafe
  • Straftaten.

 

Darüber hinaus befasst er sich regelmäßig mit Fragen des deutschen Rechts (Erbverfahren, Steuerverfahren, Vertriebs-/Agenturvertrag, Sozialversicherungsverfahren), des österreichischen Rechts (Erbverfahren, Sozialversicherungsverfahren), des US-amerikanischen Rechts (einschließlich Erbschaftsverfahren), des tschechischen und slowakischen Rechts.

 

Im Büro:

  • unterstützt laufende Rechtsdienstleistungen für Unternehmen und Einrichtungen des dritten Sektors, spricht fließend Englisch und arbeitet operativ in Deutsch, Slowakisch und Ukrainisch
  • berät wirtschaftsrechtliche Unternehmen bei ihrer aktuellen Geschäftstätigkeit
  • berät bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen, Satzungen und Verordnungen
  • erstellt Rechtsgutachten und Rechtsanalysen
  • vertritt Mandanten in Fällen vor ordentlichen Gerichten, Gerichten und Verwaltungsbehörden

Erfahrung

Er hat einzelne Mandanten in Gerichts- und Verwaltungsangelegenheiten beraten, darunter:

  • über die Annahme und Ausschlagung von Erbschaften, auch in Deutschland durch Personen aus Polen und Großbritannien, sowie über die Ausschlagung von Erbschaften zugunsten minderjähriger Kinder
  • in Erbschaftsangelegenheiten vor polnischen, deutschen und österreichischen Behörden
  • zur Bewährung der Erbschaft
  • zur Pfändung von Grundstücken, zur Leibeigenschaft und zur Eigentums- und Besitzsicherung
  • auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages
  • zum Zusammenhang zwischen Baurecht und Zivilrecht (z. B. zur Zustimmung von Miteigentümern zur Überlassung eines Grundstücks für Bauzwecke)
  • in Fragen der Gewährleistung eines verkauften Artikels, auch auf der Grundlage des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches und des Wiener Übereinkommens
  • zur Verletzung von Persönlichkeits- und Eigentumsrechten im Internet

Er beriet Unternehmer in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Unternehmen und Einrichtungen des dritten Sektors, darunter:

  • Registrierung nichtöffentlicher Bildungseinrichtungen, einschließlich nichtöffentlicher Kindergärten
  • Gründung von Unternehmen in Polen für Ausländer
  • Vorbereitung einer Beschwerde gegen die Verweigerung der Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln der Europäischen Union
  • Haftung der Vorstandsmitglieder für die Verpflichtungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Partner von Handelsgesellschaften in Fragen des Vergleichs zwischen Partnern
  • über die Aufhebung des Miteigentums infolge der Beendigung eines Lebenspartnerschaftsvertrages
  • bei der Vermietung von Geschäftsräumen

 

Sprache (Kenntnisse):  Englisch (fließend), Deutsch (fortgeschritten), Slowakisch, Ukrainisch (kommunikativ)

Der Autor, unter anderem die folgenden wissenschaftlichen Artikel:

  • Die Entlastungsprämisse des Verschuldens Dritter im Bürgerlichen Gesetzbuch und das Konzept des anonymen Verschuldens – Palestra, Nr. 65;
  • Geltendmachung eines Anspruchs aufgrund einer missbräuchlichen Klausel auf der Grundlage der Bestimmungen über unzulässige Leistungen – Opolskie Studia Administrcyjno-Prawne, Nr. 18;
  • Analoge Anwendung des Verbots, Aktivitäten mit sich selbst auszuüben (Artikel 108 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) – Przegląd Praw Handlowego, Nr. 2020/5;
  • Die Leitprinzipien der Verfassung der Republik Polen und der Status der Richter und Veränderungen im Nationalen Justizrat – Mitarbeit an der von den Studierenden herausgegebenen Monographie „Die Grundsätze des Systems in der Verfassung der Republik Polen“. 'Wissenschaftliche Vereinigung der Rechtsanwälte an der UMCS.