Registrierung bei der ZUS und Meldung von Arbeitnehmern
Jeder Arbeitgeber in Polen, der einen Arbeitsvertrag, einen Werkvertrag oder einen anderen Vertrag abschließt, der eine Pflicht zur Sozialversicherung auslöst, ist verpflichtet, diese Person bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) anzumelden.