Handel, unlauterer Wettbewerb: Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs – Regalgebühren
Regalgebühren sind unlautere Wettbewerbshandlungen, da sie anderen Unternehmern den Zugang zum Markt durch die Erhebung anderer Gebühren für die Annahme der Ware zum Verkauf als der Handelsmarge erschweren.