Versicherung, Körperverletzung, Ausländer: Entschädigung zur Abgeltung der Schadensfolgen eines Verkehrsunfalls für eine im Ausland wohnhafte Person
Die Entschädigung sollte die individuellen Eigenschaften des Geschädigten berücksichtigen, d.h. im Falle eines Geschädigten, der seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat und berechtigt ist in Polen eine Entschädigung zu verlangen, müssen seine subjektiven Empfindungen und das Lebensniveau am Ort seines Wohnsitzes berücksichtigt werden.