Vorsicht, kurze Verjährungsfristen in Polen laufen ende des Kalenderjahres ab (generell)
Bisher gab es in Polen eine regelmäßige Verjährungsfrist von 10 Jahren als Prinzip, die mit dem Tag endete, der dem Tag der Fälligkeit der Verbindlichkeit entsprach. Alle anderen Verjährungsfristen, die kürzer als 10 Jahre waren, endeten auf die gleiche Weise.